Zuwendung Kinder / Enkel

Nicht wenige Eltern und Großeltern übertragen einen Teils ihres Vermögens schon zu Lebzeiten an die Kinder, statt es zu vererben. Doch wer richtig viel Geld schenkt, der muss aufpassen. Denn auch das Finanzamt interessiert sich für große Beträge, die dem Nachwuchs zufließen.

Unerheblich sind kleinere Summen wie Taschengeld oder die Belohnung für ein gutes Zeugnis, weil hier in der Regel keine Zinsen anfallen. Bei höheren Geldbeträgen muss der Fall genauer betrachtet werden: Zwar gibt es wie bei der Erbschaftssteuer Freibeträge – aber diese sind abhängig vom Verwandschaftsgrad und der Schenkungsumme.

Bei der Schenkungssteuer gilt die Regel: Je enger die Verwandtschaft, desto höher ist auch der Freibetrag. Schenken zum Beispiel die Eltern ihren Kindern Geld, sind je Elternteil alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei, bei Großeltern sind es immerhin noch 200.000 Euro je Großelternteil und Enkel.

Wichtig: Auch wenn man die Steuerfreibeträge nicht überschreitet, muss man die Schenkung dem Finanzamt melden!

Steuerlich macht es übrigens keinen Unterschied, ob ein leibliches Kind, ein Adoptivkind oder ein Stiefkind Vermögen übertragen bekommt.

Schenkungen an Geschwister, Nichten und Neffen, Eltern und Großeltern sind allerdings nur bis zu 20.000 Euro steuerfrei. Dies gelte auch für nicht verwandte Personen, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Wird der Freibetrag überschritten, müsse der Beschenkte für darüber hinausgehende Beträge Schenkungsteuer zahlen.

Zehnjahresfrist gilt auf den Tag genau

Schenken ist auch oft endgültig- was ist wenn der beschenkte sich ändert und die Schenkung besser nicht erhalten hätte ?

Daher unsere Lösung – zu Lebzeiten Geldvermögen übertragen mit allen steuerlichen Vorteilen und trotzdem Inhaber bleiben . So können Sie jederzeit den Vorgang korrigieren oder natürlich auch endgültig übertragen. (Natürlich alles in Deutschland keine „komischen“ Offshore Geschichten. Die hätten wir natürlich auch zur Verfügung, aber aus Erfahrung raten wir ab von Lösungen in Lichtenstein+ Co.)

Ähnlich wie das bei Immobilien ja gemacht wird durch Eintragung im Grundbuch oder Nießbrauchrechten.